Wissen Sie was Zählkinder sind ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wissen Sie was im deutschen Steuerrecht unter „Zählkinder“ zu verstehen ist? Zählkinder sind für die Bestimmung der Höhe des Kindergeldes von Bedeutung.

Grundsätzlich erhält man für das erste und zweite Kind jeweils 190 EUR Kindergeld im Monat. Für das Dritte Kind steigt der Betrag auf 196 EUR und für das vierte Kind auf 221 EUR.

Anhand des folgenden Rechenbeispiels wollen wir den Begriff „Zählkinder“ veranschaulichen: Vater X und Mutter X haben zwei gemeinsame Kinder. Die Eltern trennen sich und die Kinder bleiben bei der Mutter X. Vater X lernt Mutter Y kennen und hat mit dieser zwei weitere Kinder. Wie viel Kindergeld bekommt Vater X?

Bei Vater X leben zwar nur seine beiden Kinder aus der neuen Beziehung mit Mutter Y, jedoch werden für die Berechnung des Kindergeldes die beiden Kinder aus der ersten Beziehung mit Mutter X mitgezählt (sogenannte Zählkinder). Vater X bekommt daher für die beiden bei ihm lebenden Kinder Kindergeld in Höhe von 196 EUR (dritte Kind) und 221 EUR (vierte Kinde).

Sie haben Fragen zu der Berücksichtigung von Zählkindern? Wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von Wortmann & Partner

 

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