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Wir haben heute unser Mandantenrundschreiben zur Corona-Krise aktualisiert. Es wurden die Bereiche Zuschüsse (Abschnitt 2.3) und Kinderzuschlag (Abschnitt 3.3) angepasst bzw. neu aufgenommen.
Unter Abschnitt 2.3 erläutern wir Ihnen ausführlich, welche Zuschüsse es gibt (Bundes und Landeszuschüsse) und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sie haben sich den Abschnitt durchgelesen und haben Fragen hierzu bzw. wollen einen Zuschuss beantragen? Sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.
Sie finden unser angepasstes Rundschreiben unter:
https://www.wortmann-partner.de/files/corona.pdf
(das Dokument hat das Datum 27. März 2020)
Bildquelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen