Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Mandantenbrief für Oktober erfahren Sie unter anderem:
-Ob ein Makler Geld für eine Wohnungsbesichtigung nehmen darf
-Was die Anzeige- und Berichtigungspflicht von einer Selbstanzeige unterscheidet
-Welche steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer existieren
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner