Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Mandantenbrief für März 2017 erfahren Sie unter anderem:
-Ob die Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier im Allgemeinen als Werbungskosten
anzuerkennen sind
-Ob ein eingeschränkter Unfallschutz im Home-Office-Bereich besteht
-Ob eine Einkünfteerzielungsabsicht auch bei lang andauerndem Leerstand einer
Wohnung gegeben ist
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner