Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem ersten Mandantenbrief im neuen Jahr erfahren Sie unter anderem:
-Was ab dem 01.01.2017 bei Kassensystemen zu beachten ist
-Ob eine defekte Telefonleitung zur Mietminderung berechtigt
-Was es mit der Störerhaftung bei WLAN-Anbietern auf sich hat
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner