Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem zweiten Mandantenbrief im neuen Jahr erfahren Sie unter anderem:
-Ob die Kündigung bei Arbeitnehmerüberwachung mit Keylogger rechtens ist
-Ob die Erneuerung einer Einbauküche in vermieteter Wohnung nur über die Abschreibung
abziehbar ist oder sofort als Aufwand zu erfassen ist
- Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung eines
Einfamilienhauses an den Gesellschafter vorliegt
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Ihr Team von Wortmann & Partner