Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in unserem Mandantenbrief für Dezember erfahren Sie unter anderem:
 
-Ob die durch ein Stipendium erstatteten Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind 
-Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse steuerlich bei den Vorsorgeaufwendungen zu behandeln sind
-Was bei einer Betriebskostenabrechnung neuerdings zu beachten ist
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, sowie eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2017.
 Ihr Team von Wortmann & Partner