Studiengebühren für private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass, anders als bei Schulgeld, die Studiengebühren für eine private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Siehe BFH-Urteil vom 10.10.17, X R 32/15.

Studiengebühren nicht als Sonderausgaben absetzbar

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Gründerwoche 2016 (Ankündigung)

Auch 2016 nehmen wir wieder an der Gründerwoche teil.

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Mandantenbrief Mai 2016

Unser Mandantenbrief für Mai 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Bildung einer 6b-Rücklage

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen, was es mit der Bildung einer 6b-Rücklage auf sich hat.

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Wortmann & Partner App im App Store und Google Play Store

Wortmann & Partner ist nun auch im App Store und Google Play Store verfügbar.

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