Studiengebühren für private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass, anders als bei Schulgeld, die Studiengebühren für eine private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Siehe BFH-Urteil vom 10.10.17, X R 32/15.

Studiengebühren nicht als Sonderausgaben absetzbar

Zurück

Unser Mandantenbrief für Februar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Februar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Steuerliche Behandlung von Bitcoins

Muss ich einen möglichen Gewinn aus der Veräußerung von Bitcoins versteuern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Januar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Januar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict