Studiengebühren für private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass, anders als bei Schulgeld, die Studiengebühren für eine private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Siehe BFH-Urteil vom 10.10.17, X R 32/15.

Studiengebühren nicht als Sonderausgaben absetzbar

Zurück

Praxistipp: Nachzahlungszinsen zu hoch -Einspruch einlegen

Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen...

Weiterlesen …

Wir erstellen Ihren Baulohn!

Wir erstellen Ihren Baulohn...

Weiterlesen …

Neue Sonderausgabe zum Thema Verfahrensdokumentation

Sie wollen in der Betriebsprüfung das Risiko einer Hinzuschätzung vermindern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Juni 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Juni steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict