Studiengebühren für private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass, anders als bei Schulgeld, die Studiengebühren für eine private Hochschule nicht als Sonderausgaben abziehbar sind. Siehe BFH-Urteil vom 10.10.17, X R 32/15.