Rückkehr zur Meisterpflicht

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.

Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Rückkehr zur Meisterpflicht

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Mandantenbrief Juli 2015

Unser Mandantenbrief für Juli 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. 

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Mandantenbrief Juni 2015

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