Rückkehr zur Meisterpflicht

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.

Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

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Wir machen mit bei "Kein Abschluss ohne Anschluss"

Wir machen bei der Initiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" mit.

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Mandantenbrief November 2015

Unser Mandantenbrief für November 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Kurzbeitrag zur Buchführungspflicht

In dem folgenden Kurzbeitrag erfahren Sie alles wichtige zu den Aufgaben und Grundsätze der Buchführung, sowie zur Buchführungspflicht.

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