Rückkehr zur Meisterpflicht

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.

Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

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Gründerwoche 2016 (Ankündigung)

Auch 2016 nehmen wir wieder an der Gründerwoche teil.

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Mandantenbrief Mai 2016

Unser Mandantenbrief für Mai 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Bildung einer 6b-Rücklage

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen, was es mit der Bildung einer 6b-Rücklage auf sich hat.

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Wortmann & Partner App im App Store und Google Play Store

Wortmann & Partner ist nun auch im App Store und Google Play Store verfügbar.

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