Rückkehr zur Meisterpflicht

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht ab dem 1. Januar 2020 beschlossen.

Betroffen sind zwölf Gewerke: Fliesen-, Estrich- und Parkettleger, Betonsteinhersteller, Behälter- und Apparatebauer, Rollladentechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller sowie Orgelbauer.

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

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Morgen startet der zweite Durchlauf zur Berufsfelderkundung

Morgen startet der zweite Durchlauf zur diesjährigen Berufsfelderkundung...

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Unser Mandantenbrief für April 2017 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für April steht zum kostenlosen Download bereit...

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Am 27. April ist Boy's Day -ausgebucht!

Alle freien Plätze beim diesjährigen Boys Day (27. April 2017) sind vergeben. Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen.

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Unser Mandantenbrief für März steht zum Download bereit

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