Erhält man von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug, dass man auch für private Zwecke nutzen darf, muss man für die Privatnutzung einen sogenannten geldwerten Vorteil versteuern.
Dieser geldwerte Vorteil richtet sich in der Regel nach der 1%-Methode bzw. nach der Führung eines Fahrtenbuchs.
Vielen Steuerpflichtigen ist jedoch oftmals nicht bewusst, dass die selbst getragenen Fahrzeugkosten den zu versteuernden geldwerten Vorteil mindern können. Muss beispielsweise für das Fahrzeug eine Garage angemietet werden oder der Sprit selbst bezahlt werden, so mindern diese Kosten die monatliche Bemessungsgrundlage und damit auch den zu versteuernden Betrag. Sie haben Fragen zu der Besteuerung von Firmenfahrzeugen?
Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Ihr Team von Wortmann & Partner
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