Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Erhält ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Feuerwehreinsatzfahrzeug und darf er dieses auch für private Zwecke verwenden, so ist hierfür, anders als bei einem klassischen Firmenwagen, kein geldwerter Vorteil zu versteuern (FG Köln, 29.8.19, 3K 1205/18).

Hört sich dies zunächst nach einem eher exotischen Einzelfall an, wird bei genauerer Betrachtung klar, dass sich der Sachverhalt auch auf andere Einsatzfahrzeuge, wie z.B. Notdienstfahrzeuge von Handwerkern, übertragen lässt und somit erheblich an Bedeutung gewinnt.

Da die Revision vom Finanzgericht (FG) Köln zugelassen wurde, muss nun der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend über den Sachverhalt entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ihr Team von Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Minden und Bünde

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Zurück

Fachbeitrag zum Thema Lohnsteuerklassen

In unserem neuesten Fachbeitrag erfahren Sie alles wichtige über Lohnsteuerklassen.

Weiterlesen …

Mandantenbrief Februar 2016

Unser Mandantenbrief für Februar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Aufzeichnungspflichten gem. MiLoG (Update)

Lesen Sie was sich bei den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des MiLoG getan hat.

Weiterlesen …

Überblick über die Gewährung von Sonderurlaub

Lesen Sie in unserem Fachbeitrag alles wichtige über die Gewährung von Sonderurlaub.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict