Praxistipp: Nachzahlungszinsen zu hoch -Einspruch einlegen

Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen fällig, so beträgt der Zinssatz 0,5% pro Monat. Auf das Jahr hochgerechnet müssen Sie somit 6% Zinsen an das Finanzamt zahlen. In Zeiten der Niedrigzinsphase stellt sich die Frage, ob dieser Zinssatz noch angemessen ist. Der BFH hat diese Vermutung vor kurzem bestätigt (BFH v. 25.04.2018, IX B 21/18).

Für endgültige Klarheit wird das Bundesverfassungsgericht sorgen. Mit einer Entscheidung ist noch in 2018 zu rechnen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, 6% seien zu hoch, so müssen Sie vorab gegen die im Steuerbescheid festgesetzten Zinsen Einspruch eingelegt haben -daher unser Tipp: Sofern Sie an das Finanzamt Nachzahlungszinsen leisten müssen, denken Sie daran hiergegen fristgerecht Einspruch einzulegen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema -sprechen Sie uns an.

Nachzahlungszinsen

Zurück

Gründerwoche 2016 (Ankündigung)

Auch 2016 nehmen wir wieder an der Gründerwoche teil.

Weiterlesen …

Mandantenbrief Mai 2016

Unser Mandantenbrief für Mai 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Bildung einer 6b-Rücklage

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen, was es mit der Bildung einer 6b-Rücklage auf sich hat.

Weiterlesen …

Wortmann & Partner App im App Store und Google Play Store

Wortmann & Partner ist nun auch im App Store und Google Play Store verfügbar.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict