Praxistipp: Nachzahlungszinsen zu hoch -Einspruch einlegen

Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen fällig, so beträgt der Zinssatz 0,5% pro Monat. Auf das Jahr hochgerechnet müssen Sie somit 6% Zinsen an das Finanzamt zahlen. In Zeiten der Niedrigzinsphase stellt sich die Frage, ob dieser Zinssatz noch angemessen ist. Der BFH hat diese Vermutung vor kurzem bestätigt (BFH v. 25.04.2018, IX B 21/18).

Für endgültige Klarheit wird das Bundesverfassungsgericht sorgen. Mit einer Entscheidung ist noch in 2018 zu rechnen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, 6% seien zu hoch, so müssen Sie vorab gegen die im Steuerbescheid festgesetzten Zinsen Einspruch eingelegt haben -daher unser Tipp: Sofern Sie an das Finanzamt Nachzahlungszinsen leisten müssen, denken Sie daran hiergegen fristgerecht Einspruch einzulegen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema -sprechen Sie uns an.

Nachzahlungszinsen

Zurück

Unser Mandantenbrief für Februar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Februar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Steuerliche Behandlung von Bitcoins

Muss ich einen möglichen Gewinn aus der Veräußerung von Bitcoins versteuern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Januar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Januar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict