Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen fällig, so beträgt der Zinssatz 0,5% pro Monat. Auf das Jahr hochgerechnet müssen Sie somit 6% Zinsen an das Finanzamt zahlen. In Zeiten der Niedrigzinsphase stellt sich die Frage, ob dieser Zinssatz noch angemessen ist. Der BFH hat diese Vermutung vor kurzem bestätigt (BFH v. 25.04.2018, IX B 21/18).
Für endgültige Klarheit wird das Bundesverfassungsgericht sorgen. Mit einer Entscheidung ist noch in 2018 zu rechnen. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, 6% seien zu hoch, so müssen Sie vorab gegen die im Steuerbescheid festgesetzten Zinsen Einspruch eingelegt haben -daher unser Tipp: Sofern Sie an das Finanzamt Nachzahlungszinsen leisten müssen, denken Sie daran hiergegen fristgerecht Einspruch einzulegen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema -sprechen Sie uns an.
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