Kaum ein Tag vergeht, an dem man nicht mit einem Vertragsschluss in Berührung kommt. Ob beim Einkaufen, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei einem Arztbesuch, ein Vertragsabschluss ist unausweichlich.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt viele Vertragsarten. Vielen ist der Unterschied zwischen diesen Vertragsarten gar nicht klar.
Der Dienstvertrag und Werkvertrag sind zwei der wichtigsten Vertragsarten des BGB. In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen auf, wann es sich um einen der beiden Vertragstypen handelt und welche Konsequenzen hiermit verbunden sind.
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