Neue Steuerbefreiung gem. §3 Nr. 15 EStG

Wussten Sie, dass die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr, sowie im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei ist ?!

Der Gesetzgeber hat diese, relativ neue Steuerbefreiung, zum 01. Januar 2019 eingeführt.

Sie wollen mehr dazu wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Neue Regelung des §3 Nr. 15 EStG

Zurück

Sonderabschreibung nach §7b EStG nutzen

Sie wollen die Sonderabschreibung nach §7b EStG für sich nutzen...

Weiterlesen …

Die Kosten für Kinder von der Steuer absetzen

Sie wollen die Kosten für Ihr Kind von der Steuer absetzen...

Weiterlesen …

Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

Erhält man von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict