Neue Steuerbefreiung gem. §3 Nr. 15 EStG

Wussten Sie, dass die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr, sowie im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei ist ?!

Der Gesetzgeber hat diese, relativ neue Steuerbefreiung, zum 01. Januar 2019 eingeführt.

Sie wollen mehr dazu wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Neue Regelung des §3 Nr. 15 EStG

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Mandantenbrief Juli 2015

Unser Mandantenbrief für Juli 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. 

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Mandantenbrief Juni 2015

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