Neue Steuerbefreiung gem. §3 Nr. 15 EStG

Wussten Sie, dass die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr, sowie im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei ist ?!

Der Gesetzgeber hat diese, relativ neue Steuerbefreiung, zum 01. Januar 2019 eingeführt.

Sie wollen mehr dazu wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Neue Regelung des §3 Nr. 15 EStG

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Mandantenbrief April 2016

Unser Mandantenbrief für April 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Wir begrüßen Herrn Rechtsanwalt Roschlau

Wir freuen uns Herrn Thomas Roschlau in unserer Bürogemeinschaft begrüßen zu dürfen.

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Auszeichnung von GoYellow.de

Wir freuen uns über die Auszeichnung von GoYellow.de und sagen Danke.

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Mandantenbrief März 2016

Unser Mandantenbrief für März 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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