Neue Steuerbefreiung gem. §3 Nr. 15 EStG

Wussten Sie, dass die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr, sowie im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei ist ?!

Der Gesetzgeber hat diese, relativ neue Steuerbefreiung, zum 01. Januar 2019 eingeführt.

Sie wollen mehr dazu wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Neue Regelung des §3 Nr. 15 EStG

Zurück

Unser Mandantenbrief für Februar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Februar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Steuerliche Behandlung von Bitcoins

Muss ich einen möglichen Gewinn aus der Veräußerung von Bitcoins versteuern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Januar 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Januar steht zum kostenlosen Download bereit...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict