Neue Steuerbefreiung gem. §3 Nr. 15 EStG

Wussten Sie, dass die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Personennahverkehr, sowie im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei ist ?!

Der Gesetzgeber hat diese, relativ neue Steuerbefreiung, zum 01. Januar 2019 eingeführt.

Sie wollen mehr dazu wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Neue Regelung des §3 Nr. 15 EStG

Zurück

Neuer Fachbeitrag -mehr Netto vom Brutto

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für April 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für April steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Bestandene Prüfung zur Steuerfachangestellte

Frau Wienstroth hat die Prüfung zur Steuerfachangestellte...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict