Neue Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge geplant (§7c EStG)

Der Gesetzgeber plant die Einführung einer neuen Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.
 
Für ab dem Jahr 2020 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge soll es die Möglichkeit einer 50%igen Sonderabschreibung geben (§7c EStG).
 
Sie planen sich zeitnah ein neues Elektrofahrzeug anzuschaffen? Dann sollten Sie womöglich damit bis zum Jahr 2020 warten.
 
Wir halten Sie auf dem Laufenden, ob der neue §7c EStG wirklich kommen wird. Ihr Team von Wortmann & Partner

Neue Sonderabschreibung nach §7c EStG

Zurück

Wichtige Grundlagen zur Kleinunternehmerregelung

In unserem neuesten Kurzbeitrag zeigen wir Ihnen...

Weiterlesen …

Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"

Wir machen bei der Aktion "Schulkinder im Straßenverkehr"...

Weiterlesen …

Hausinternes Oktoberfest 2017

Auch in diesem Jahr fand wieder unser hausinternes Oktoberfest...

Weiterlesen …

Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt

In unserem Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt erfahren Sie...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict