Der Gesetzgeber plant die Einführung einer neuen Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.
Für ab dem Jahr 2020 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge soll es die Möglichkeit einer 50%igen Sonderabschreibung geben (§7c EStG).
Sie planen sich zeitnah ein neues Elektrofahrzeug anzuschaffen? Dann sollten Sie womöglich damit bis zum Jahr 2020 warten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, ob der neue §7c EStG wirklich kommen wird. Ihr Team von Wortmann & Partner