NEU: Steuerliche Behandlung von E-Bikes und Pedelecs ab Januar 2019

Wussten Sie, dass die Überlassung von E-Bikes und Pedelecs an Mitarbeiter seit dem 01. Januar 2019 KEINE lohnsteuerliche Konsequenzen mehr hat?

Hat ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike bzw. Pedelec überlassen bekommen, so musste er noch bis Ende 2018 die Privatnutzung der Gegenstände versteuern.

Ab dem 01. Januar 2019 können die überlassenen E-Bikes bzw. Pedelecs vom Mitarbeiter steuerfrei genutzt werden.

Sie wollen wissen, welche Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit im Detail erfüllt sein müssen? Sprechen Sie uns an.

Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Bünde und Minden

Steuerliche Behandlung von E-Bikes und Pedelecs

Zurück

Änderungen im Bereich der Steuererklärung ab 2018

Eine Übersicht über die Änderungen im Bereich der Steuererklärung 2018 finden Sie unter...

Weiterlesen …

Imagefilm von Wortmann & Partner

Schauen Sie sich unseren neuen Imagefilm an...

Weiterlesen …

Mach mit bei der Berufsfelderkundung in usnerem Hause

Zum fünften mal fand in unserem Hause eine Berufsfelderkundung statt...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict