NEU: Steuerliche Behandlung von E-Bikes und Pedelecs ab Januar 2019

Wussten Sie, dass die Überlassung von E-Bikes und Pedelecs an Mitarbeiter seit dem 01. Januar 2019 KEINE lohnsteuerliche Konsequenzen mehr hat?

Hat ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein E-Bike bzw. Pedelec überlassen bekommen, so musste er noch bis Ende 2018 die Privatnutzung der Gegenstände versteuern.

Ab dem 01. Januar 2019 können die überlassenen E-Bikes bzw. Pedelecs vom Mitarbeiter steuerfrei genutzt werden.

Sie wollen wissen, welche Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit im Detail erfüllt sein müssen? Sprechen Sie uns an.

Wortmann & Partner
Ihr Steuerberater in Bünde und Minden

Steuerliche Behandlung von E-Bikes und Pedelecs

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