Muss ich meiner Einkommensteuererklärung noch Belege beifügen?

Seit dem Veranlagungsjahr 2017 ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr in Papierform einzureichen, sondern elektronisch zu übermitteln. Die Beleg-VORLAGEPFLICHT ist weitestgehend entfallen und durch eine Beleg-VORHALTEPFLICHT ersetzt worden.

Somit müssen grundsätzlich folgende Belege NICHT mehr automatisch beim Finanzamt eingereicht werden:

-Spendenbescheinigung
-Steuerbescheinigung über Kapitalerträge
-Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
-Werbungskosten jeglicher Art (Quittungen, Belege..)

Sie sind unsicher, welche Belege Sie einreichen müssen oder sollten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Einreichung von Belegen -Belegvorhaltefrist

 

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Mandantenbrief Januar 2016

Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Jahresrundschreiben 2015

Unser Jahresrundschreiben 2015 steht für Sie zum Download bereit.

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Neue Anforderungen an Registerkassen

Ab dem 01. Januar 2017 gelten neue Anforderungen an Registerkassen.

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Mandantenbrief Dezember 2015

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