Seit dem Veranlagungsjahr 2017 ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr in Papierform einzureichen, sondern elektronisch zu übermitteln. Die Beleg-VORLAGEPFLICHT ist weitestgehend entfallen und durch eine Beleg-VORHALTEPFLICHT ersetzt worden.
Somit müssen grundsätzlich folgende Belege NICHT mehr automatisch beim Finanzamt eingereicht werden:
-Spendenbescheinigung
-Steuerbescheinigung über Kapitalerträge
-Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
-Werbungskosten jeglicher Art (Quittungen, Belege..)
Sie sind unsicher, welche Belege Sie einreichen müssen oder sollten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
Weiterlesen … Unser Mandantenbrief für Juni 2017 steht zum Download bereit
Weiterlesen … Heute endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016
Weiterlesen … Unser Mandantenbrief für Mai 2017 steht zum Download bereit