Seit dem Veranlagungsjahr 2017 ist die Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr in Papierform einzureichen, sondern elektronisch zu übermitteln. Die Beleg-VORLAGEPFLICHT ist weitestgehend entfallen und durch eine Beleg-VORHALTEPFLICHT ersetzt worden.
Somit müssen grundsätzlich folgende Belege NICHT mehr automatisch beim Finanzamt eingereicht werden:
-Spendenbescheinigung
-Steuerbescheinigung über Kapitalerträge
-Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
-Werbungskosten jeglicher Art (Quittungen, Belege..)
Sie sind unsicher, welche Belege Sie einreichen müssen oder sollten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
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