Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.

Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen...

 

Weiterlesen …

Neue Wegbeschreibung zu unserer Niederlassung in Minden

Die Zufahrtsstraßen (Robert-Koch-Str. und Rudolf-Virchow-Str.) zu unserer Niederlassung in Minden...

Weiterlesen …

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Erhält ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Feuerwehreinsatzfahrzeug und...

Weiterlesen …

Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict