Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.

Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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Mandantenbrief Juli 2015

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Mandantenbrief Juni 2015

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