Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.

Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Mandantenbrief Oktober 2015

Unser Mandantenbrief für Oktober 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Aktuelles BMF-Schreiben betreffend steuerlicher Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Weiterlesen …

Ausschluss eines Gesellschafters aus GbR

Kann man einen Gesellschafter auch gegen seinen Willen aus der GbR ausschließen?

Weiterlesen …

Unser neuer Unternehmensflyer

Unser neuer Unternehmensflyer...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict