Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.
Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Ihr Team von
Wortmann & Partner
Weiterlesen … Hierauf achtet das Finanzamt im Jahr 2020 besonders
Weiterlesen … Wir erklären Ihnen auch komplexe Sachverhalte einfach und verständlich