Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.

Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Gründerwoche 2016 (Ankündigung)

Auch 2016 nehmen wir wieder an der Gründerwoche teil.

Weiterlesen …

Mandantenbrief Mai 2016

Unser Mandantenbrief für Mai 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Bildung einer 6b-Rücklage

In unserem neuesten Fachbeitrag zeigen wir Ihnen, was es mit der Bildung einer 6b-Rücklage auf sich hat.

Weiterlesen …

Wortmann & Partner App im App Store und Google Play Store

Wortmann & Partner ist nun auch im App Store und Google Play Store verfügbar.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict