Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, das in Kürze veröffentlicht wird.

Sie wollen mehr zu dieser Möglichkeit wissen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

Ihr Team von
Wortmann & Partner

Zurück

Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellt, hat...

Weiterlesen …

GoYellow Top-Bewertungen

Wir freuen uns über...

Weiterlesen …

In 5 Schritten zum eigenen Unternehmen

Da einer unserer Schwerpunkte die Beratung zum Thema Existenzgründung ist...

Weiterlesen …

Das sind die Prüffelder für das Jahr 2018

Sie wollen wissen worauf das Finanzamt im Jahr 2018 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict