Mietwohnungsbau soll steuerlich gefördert werden

In einem aktuellen Regierungsentwurf ist die steuerliche Förderung von neu gebauten Mietwohngrundstücken vorgesehen. Zu der regulären linearen Abschreibung, soll eine Sonderabschreibung möglich sein. Diese Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung und in den nachfolgenden drei Jahren ansetzbar sein und bis zu 5% jährlich betragen.
 
Sie haben Fragen zu der steuerlichen Förderung von Mietwohnungen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da. 
 
Förderung Mietwohnungsbau

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Unser Mandantenbrief für Januar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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