Mietwohnungsbau soll steuerlich gefördert werden

In einem aktuellen Regierungsentwurf ist die steuerliche Förderung von neu gebauten Mietwohngrundstücken vorgesehen. Zu der regulären linearen Abschreibung, soll eine Sonderabschreibung möglich sein. Diese Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung und in den nachfolgenden drei Jahren ansetzbar sein und bis zu 5% jährlich betragen.
 
Sie haben Fragen zu der steuerlichen Förderung von Mietwohnungen? Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da. 
 
Förderung Mietwohnungsbau

Zurück

Neue Impressionen von unserer Kanzlei in Minden

Wir haben von unserer neuen Niederlassung in Minden...

Weiterlesen …

Leitfaden zur den GoBD

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat zur neuen...

Weiterlesen …

Neue Auszubildende Frau Maksay

Wir begrüßen unsere neue...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Mai 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Mai steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict