Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt

Sehr geehrte Mandanten,

in der Literatur und Presse stolpert man häufig über den Begriff "Progressionsvorbehalt".In unserem neuesten Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was sich hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt und welche steuerlichen Folgen hiermit verbunden sind.

Sie finden den Beitrag unter Kanzleiprofil - Downloads - Fachbeiträge - Fachbeiträge 2017. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team von Wortmann & Partner

 

Zurück

Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erstellt, hat...

Weiterlesen …

GoYellow Top-Bewertungen

Wir freuen uns über...

Weiterlesen …

In 5 Schritten zum eigenen Unternehmen

Da einer unserer Schwerpunkte die Beratung zum Thema Existenzgründung ist...

Weiterlesen …

Das sind die Prüffelder für das Jahr 2018

Sie wollen wissen worauf das Finanzamt im Jahr 2018 besonders achtet? Wir sagen es Ihnen!

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict