Kurzbeitrag zum Thema Progressionsvorbehalt

Sehr geehrte Mandanten,

in der Literatur und Presse stolpert man häufig über den Begriff "Progressionsvorbehalt".In unserem neuesten Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was sich hinter dieser Begrifflichkeit verbirgt und welche steuerlichen Folgen hiermit verbunden sind.

Sie finden den Beitrag unter Kanzleiprofil - Downloads - Fachbeiträge - Fachbeiträge 2017. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team von Wortmann & Partner

 

Zurück

Das neue Verpackungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz...

Weiterlesen …

Bescheinigung gem. §22f Abs. 1 UStG

Sie sind gewerblich auf einem Verkäuferportal wie z. B. ebay oder Amazon tätig...

 

Weiterlesen …

Darauf achtet das Finanzamt im Jahr 2019 besonders

Die Finanzverwaltung NRW hat bekannt gegeben worauf es im Jahr 201...

Weiterlesen …

Kommentar von Herrn Tobias Wortmann in der NW Tageszeitung

In der letzten Mittwochausgabe (16.01.2019) der Tageszeitung "Neue Westfälische"...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict