Kosten für Erststudium trotz Abzugsverbot erfoglreich absetzen

Die Kosten für ein Erststudium sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzbar. Lediglich ein Abzug als Sonderausgaben ist möglich, wobei dieser auf 6.000 EUR im Jahr begrenzt ist.

Mit Hilfe eines Zuwendungsnießbrauchs lässt sich diese Beschränkung umgehen. Was hierbei steuerlich zu beachten ist und wie ein möglicher Vertrag aussehen könnte, teilen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mit.

 

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Fachbeitrag zum Thema Lohnsteuerklassen

In unserem neuesten Fachbeitrag erfahren Sie alles wichtige über Lohnsteuerklassen.

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Mandantenbrief Februar 2016

Unser Mandantenbrief für Februar 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Aufzeichnungspflichten gem. MiLoG (Update)

Lesen Sie was sich bei den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des MiLoG getan hat.

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Überblick über die Gewährung von Sonderurlaub

Lesen Sie in unserem Fachbeitrag alles wichtige über die Gewährung von Sonderurlaub.

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