Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

Zurück

Das ändert sich ab dem 01. Juli 2019

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2019? Wir sagen es Ihnen...

 

Weiterlesen …

Neue Wegbeschreibung zu unserer Niederlassung in Minden

Die Zufahrtsstraßen (Robert-Koch-Str. und Rudolf-Virchow-Str.) zu unserer Niederlassung in Minden...

Weiterlesen …

Privatnutzung eines Einsatzfahrzeugs

Erhält ein Angestellter von seinem Arbeitgeber ein Feuerwehreinsatzfahrzeug und...

Weiterlesen …

Das Ehrenamt soll stärker steuerlich begünstigt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict