Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

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Mandantenbrief Juli 2015

Unser Mandantenbrief für Juli 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung. 

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Abestzbarkeit von Aufwendungen für Kinder

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Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich nur für Besserverdiener ?

Lesen Sie unseren Einzelbeitrag zum oben genannten Thema.

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Mandantenbrief Juni 2015

Unser Mandantenbrief für Juni 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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