Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

Zurück

Mandantenbrief Oktober 2015

Unser Mandantenbrief für Oktober 2015 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Aktuelles BMF-Schreiben betreffend steuerlicher Maßnahmen zur Förderung der Hilfe von Flüchtlingen

Weiterlesen …

Ausschluss eines Gesellschafters aus GbR

Kann man einen Gesellschafter auch gegen seinen Willen aus der GbR ausschließen?

Weiterlesen …

Unser neuer Unternehmensflyer

Unser neuer Unternehmensflyer...

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict