Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

Zurück

Mandantenbrief April 2016

Unser Mandantenbrief für April 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Wir begrüßen Herrn Rechtsanwalt Roschlau

Wir freuen uns Herrn Thomas Roschlau in unserer Bürogemeinschaft begrüßen zu dürfen.

Weiterlesen …

Auszeichnung von GoYellow.de

Wir freuen uns über die Auszeichnung von GoYellow.de und sagen Danke.

Weiterlesen …

Mandantenbrief März 2016

Unser Mandantenbrief für März 2016 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict