Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?
Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.
Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).