Kosten für eine Diät von der Steuer absetzen?

Sie wollen Ihrem Körper etwas guten tun und z. B. abnehmen? Warum dann nicht die Kosten hierfür (Diätnahrung etc.) von der Steuer absetzen?

Leider spielt das Finanzamt hier nicht mit und untersagt den Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung.

Selbst wenn Sie eine chronische Erkrankung haben und sich dadurch z. B. strikt glutenfrei ernähren müssen, sind die zusätzlichen Kosten für eine solche Ernährung nicht steuerlich abzugsfähig. Dies hat vor kurzem das Finanzgericht Köln entschieden (13.09.2018, 15 K 1347/16).

Glutenfreie Ernährung und Steuer

Zurück

Praxistipp: Nachzahlungszinsen zu hoch -Einspruch einlegen

Geben Sie Ihre Steuererklärung zu spät ab und werden Nachzahlungszinsen...

Weiterlesen …

Wir erstellen Ihren Baulohn!

Wir erstellen Ihren Baulohn...

Weiterlesen …

Neue Sonderausgabe zum Thema Verfahrensdokumentation

Sie wollen in der Betriebsprüfung das Risiko einer Hinzuschätzung vermindern...

Weiterlesen …

Unser Mandantenbrief für Juni 2018 steht zum Download bereit

Unser Mandantenbrief für Juni steht zum kostenlosen Download bereit..

Weiterlesen …

Copyright 2016 Wortmann & Partner | design by MediaDistrict